QKE-Stellungnahme zur Bleibeschränkungen in Recycling-PVC



Schlechte Karten für die Kreislaufwirtschaft? Am 12. Februar 2020 lehnte das EU-Parlament einen Verordnungsentwurf der Kommission ab, den Anhang XVII, REACH im Rahmen eines delegierten Rechtsakts zu ändern. Damit sollte die Verwendung von Blei und seiner Verbindungen geregelt werden. Um das Recycling bestimmter Produktgruppen zu fördern, hatte die Kommission vorgeschlagen, die Grenze für Bleiverbindungen für Hart-PVC auf 2 % und für Weich-PVC auf 1 % festzulegen, beides mit einer Laufzeit von 15 Jahren.

Aus Sicht des Qualitätsverbands Kunststofferzeugnisse ist das mechanische Recycling von Post-Consumer-PVC derzeit die richtige Vorgehensweise, bis neue Recyclingtechnologien bereitstehen. Da Altlaststoffe wie Blei und Cadmium fest in die Polymermatrix eingebunden sind, können sie nicht in die Umwelt gelangen; das wird durch zahlreiche Studien belegt.

Mehr zu den Hintergründen der Parlamentsentscheidung und zur Position des QKE lesen Sie in seiner Stellungnahme (PDF).

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